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Rechtsgebiete

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt vorrangig auf folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

z.B. Kündigungsschutz, Kurzarbeitergeld, etc.

Sozialrecht

Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse

Sozialversicherungspflicht/-freiheit von Geschäftsführern

Rentenversicherungsrecht (z.B. Rentenversicherungspflicht als selbständiger Handwerker, etc.)

Beratung – Kontra Scheinselbstständigkeit (z.B. Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit)

Leistungen nach SGB II

Baurecht
 
Erbrecht

z.B. Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Gesellschaftsrecht

z.B. Gründung, Beendigung, Unternehmensnachfolge, Haftung

 

Darüber hinaus ist die Kanzlei insbesondere auch auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

Vertragsrecht

z.B. Vertragsgestaltung, Ansprüche aus Verträgen

Recht Pflegeeinrichtung

z.B. Pflegeheime, ambulante Pflegedienste

Verkehrsrecht

z.B. Bußgelder, Fahrverbote, Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, etc.

Inkasso/Forderungseinzug

 

Versicherungsrecht

z.B. Betriebsausfallversicherung

Das Leistungsspektrum meiner Kanzlei erstreckt sich von der Beratung über die Vertragsgestaltung, über die außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen bis hin zur gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Rechte als Ihr Prozessvertreter. Meine Kanzlei bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Durchführung einer außergerichtlichen Mediation (Streitschlichtung), insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechtes und des Familienrechtes.

Unabhängig ob das Mandat für eine Prozessvertretung vor Gericht, für eine Vertragsgestaltung oder für eine außergerichtliche Vertretung erteilt wird; am Anfang steht immer eine umfassende juristische Beratung.

Eine fundierte Beratung ist die Grundlage für das sichere Treffen richtiger und nachhaltiger Entscheidungen. Dabei kommt es sowohl auf das Auffinden und Abwägen der verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten als auch auf das Aufnehmen Ihrer speziell persönlichen Belange an. Ergebnis der Beratung ist das Erarbeiten Ihrer Rechte und Pflichten am konkreten Sachverhalt und das Auffinden und Aufzeigen des für Sie persönlich besten Weges.

Die Erfahrung lehrt, dass eine frühzeitige, bereits vor Problementstehung oder Problemmanifestierung durchgeführte fundierte Beratung den eigenen Handlungshorizont erweitert und darüber hinaus häufig Schaden abwendet oder zumindest vermindert. Im Gesamtkontext gesehen ist daher das frühzeitige Einholen eines Rechtsrates regelmäßig preiswerter als das bloße Reagieren auf auftauchende Probleme.