Häufig sind das Verfassen eines Testamentes, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung für in der Zukunft liegende gesicherte Abläufe unabdingbar. Dabei kommt es auf die rechtssichere Formulierung Ihres individuellen Willens und Ihrer konkreten Vorstellungen an. Dies gilt sowohl für den Privatbereich als auch für die Unternehmensnachfolge. Zögern Sie nicht, Rechtsklarheit zu schaffen. Setzen Sie sich mit der Kanzlei zeitnah in Verbindung.
Nach Eintritt des Todes auftretende Erbstreitigkeiten haben nicht selten eine tiefere Dimension. Gern berate ich Sie zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden erbrechtlichen Ansprüche und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich wie gerichtlich.
Insbesondere sozialrechtliche Komponenten spielen beim Erbrecht immer wieder eine Rolle, wie beispielsweise bei dem Behindertentestament, dem sozialhilfebedürftigen Erben usw.
Bestehende Probleme führen wir gemeinsam einer Lösung zu.
Ihr Rechtsanwalt
Sven Johannes Sobe