Pflegeheime
Ich biete Pflegeheimen umfangreiche juristische Hilfe. Dabei kann bei Bedarf auch auf Steuerberater zurückgegriffen werden, die sich auch aus steuerrechtlicher Sicht auf Pflegeberufe spezialisiert haben. Das Recht der Pflegeberufe ist eine Spezialmaterie. Immer wieder Thema ist dabei die Haftung der Pflegeeinrichtungen bei Unfällen oder anderen Rechtsverletzungen, insbesondere die dabei zutreffende Vorsorge zur Haftungsvermeidung. Gegenstand juristischer Bearbeitung sind auch arbeitsrechtliche Fragestellungen mit ihrer Besonderheit der Pflegebranche ebenso wie Fragen der Zulassung der Einrichtung sowie Abrechnung der Leistungen gegenüber den Krankenversicherungen/Beihilfestellen (samt Dokumentationen usw.) und vieles mehr. Häufig stehen sozialrechtliche Fragen (SGB V oder SGB XI, zum Teil auch SGB IX) im Hintergrund. Auch baurechtliche Themen liegen in kompetenten Händen der Kanzlei. Ich biete Ihnen passgenaue Lösungen. Besprechungen können nicht nur in der Kanzlei, sondern bei Bedarf auch in Ihrem Hause stattfinden.
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste sind regelmäßig von ihrer Organisation her kleiner als stationäre Pflegeheime. Gleichwohl stürmen auf ambulante Pflegedienste, egal welcher Größe, eine Unmenge an Regelungen und Vorschriften ein, welche bei Eröffnung, aber auch bei dem dauerhaften Betrieb zwingend beachtet werden müssen. Existenziell sind hier die Fragen der Zulassung des ambulanten Pflegedienstes durch die Kassen, aber auch Probleme bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber den Krankenkassen samt Dokumentationen usw. Hier stehe ich Ihnen mit individuellem Rat und Tat gerade auf dem Gebiet des SGB XI, aber auch des SGB V oder SGB IX zur Seite. Auch falls Ihre Patienten Hilfe bei der Durchsetzung von Leistungen (die Sie Ihren Patienten erbringen wollen und deren Kostenzusage durch den Sozialversicherungsträger aussteht) gegenüber der jeweiligen Krankenkasse benötigen, werde ich die bestehenden Ansprüche durchsetzen.
Im Pflegebereich sind zum Teil auch besondere arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Auch haftungsrechtliche Fragen sind häufig Gegenstand von Beratungen und Streitigkeiten.
Schließlich ist im Rahmen der hier bestehenden Kooperationen der Rückgriff auf eine Steuerberaterkanzlei möglich, welche sich auf Pflegeberufe steuerrechtlich spezialisiert hat.
Setzen Sie sich zeitnah mit der Kanzlei in Verbindung. Besprechungen können sowohl der Kanzlei als auch in Ihrem Hause stattfinden.
Ihr Rechtsanwalt
Sven Johannes Sobe