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Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Am 08.11.2019 hat der Bundesrat dieser zugestimmt.

Ab dem 01.01.2020 steigen damit die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Der Zuschuss wird ab dem 01.01.2022 alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Des Weiteren ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang 2020 in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

Quelle:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA191102860

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Ihr Rechtsanwalt Sven Johannes Sobe