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Kündigungsschutz

Das Arbeitsrecht betrifft häufig die existenzielle Grundlage des Arbeitnehmers, so dass das Agieren im Arbeitsrecht sehr durchdacht und zielgerichtet sein muss. Wir erarbeiten gemeinsam (mit Ihnen) eine Strategie zur Auflösung des Ihnen vorliegenden arbeitsrechtlichen Problems und setzen diese Strategie dann gemeinsam effektiv um. Dies betrifft sowohl Kündigungsschutzverfahren als auch Verfahren um ausstehende Vergütung oder Urlaubsabgeltung, Überstunden, Teilzeit usw. Auch fehlerhafte Abmahnungen, nicht korrekte Zeugnisse usw. können gravierende Folgen haben, wenn sie nicht rechtzeitig korrigiert werden.

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht auch Fristen laufen, nach deren Ablauf möglicherweise das Ihnen zustehende Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann. Insbesondere bei ausgesprochenen Kündigungen oder sonstigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig zu beachten, dass binnen drei Wochen nach Zugang beispielsweise der Kündigung die Kündigungsschutzklage zu erheben ist. Bei Ablauf der Frist kann unter Umständen auch eine rechtswidrige Kündigung möglicherweise nicht mehr angefochten werden. Lassen Sie die Angelegenheit zeitnah anwaltlich prüfen.

Auch sind in Arbeitsverträgen häufig Verfallsklausel zu finden, die eine Geltendmachung eines Anspruches generell ausschließen, falls bestimmte Fristen (häufig wenige Wochen oder Monate) nicht eingehalten werden. Zu beachten ist hier, dass nicht selten Verfallsklauseln unwirksam sind. Lassen Sie die Angelegenheit auch hier zeitnah prüfen.

Ihr Rechtsanwalt

Sven Johannes Sobe