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Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Tag.

Am 19.02.2019 hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zum Aktenzeichen L 7 AS 783/15 entschieden, dass ein Anspruch auf Schülerbeförderungskosten gegen das Jobcenter nicht besteht. Allenfalls können entsprechende Schülerbeförderungskosten vom entsprechenden Schulträger erstattet werden.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200386&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Sollten Sie hierzu Fragen haben bzw. rechtlichen Rat benötigen, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hierzu können Sie sich einfach mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.

Ihr Rechtsanwalt Sven Johannes Sobe