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Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Tag.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 19.09.2018 auf seiner Homepage mitgeteilt, dass die Regelbedarfe der SGB II-Bezieher erhöht werden. Das heißt:

Regelbedarfsstufen 2018 und 2019 in Euro je Monat

Regelbedarfsstufe (RBS) 2018 ab 1. Januar 2019 Veränderung
RBS 1 416 424 +8
RBS 2 374 382 +8
RBS 3 332 339 +7
RBS 4 316 322 +6
RBS 5 296 302 +6
RBS 6 240 245 +5
  • Regelbedarfsstufe 1:
    Erwachsene, die in einer Wohnung leben, sofern sie nicht als Paar zusammenleben
  • Regelbedarfsstufe 2:
    Erwachsene, die in einer Wohnung als Paar zusammenleben
  • Regelbedarfsstufe 3:
    Erwachsene in einer stationären Einrichtung
  • Regelbedarfsstufe 4:
    Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 5:
    Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 6:
    Kinder bis 5 Jahre

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/hoehere-regelbedarfe-in-der-grundsicherung-und-sozialhilfe.html

 

Sollten Sie hierzu Fragen haben bzw. rechtlichen Rat benötigen, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hierzu können Sie sich einfach mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.

Ihr Rechtsanwalt Sven Johannes Sobe