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Meine lieben Leser und Leserinnen, ich begrüße Sie zu einem neuen Blogbeitrag.

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2020 ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 € brutto je Zeitstunde.

Bereits mit der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13.11.2018 hatte die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn für die Zeit ab dem 01.01.2019 auf 9,19 € brutto je Zeitstunde erhöht und gleichzeitig über die Anhebung auf 9,35 € brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2020 entschieden.

Nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes wird die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2021 erfolgen.

Quelle:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200100060&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Sollten Sie hierzu Fragen haben bzw. rechtlichen Rat benötigen, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hierzu können Sie sich einfach mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.

Ihr Rechtsanwalt Sven Johannes Sobe